An wen sind "nachvertragliche" Bedenken zu richten?
Später ist man immer schlauer... Es bestehen auch nachvertragliche Hinweispflichten, die ein Unternehmer im Auge haben sollte.
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09.02.2014
Von Hans-Michael Dimanski
"Ohne Moos, nichts los...", sagte sich ein Auftragnehmer und knüpfte seine Bereitschaft, weiter zu bauen an die Zahlung seiner Abschlagsrechnung. Die Berechtigung, Abschlagszahlungen zu verlangen ist in BGB-Verträgen allerdings an rechtliche Formvoraussetzungen geknüpft...
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09.02.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Leider kann man als Auftragnehmer aus der Bezahlung einer Abschlagszahlung nicht ohne weiteres schließen dass der Auftraggeber damit eine zusätzliche Leistung anerkennt. Auch hier gilt: Abgerechnet wird zum Schluss...
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09.02.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Wenn versehentlich Abschläge doppelt bezahlt werden, kann der Auftraggeber dies im Zusammenhang mit der Schlusszahlung ausgleichen.
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27.01.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Das LG Aachen hat sich vor Kurzem mit einem Fall beschäftigt, der gleich mehrere immer wieder auftretende Konfliktfelder berührt: die Abnahme, die Frage der Verhältnismäßigkeit von Mängelbeseitigungsverlangen und die Grenzen für die Ablehnung von Mängelbeseitigungsverlangen...
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27.01.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Ist eine förmliche Abnahme vorgesehen, hat sie auch stattzufinden. Wer sich auf einen "Abnahmeautomatismus" durch Inbenutzungnahme verläßt, kann schnell verlassen sein...
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06.01.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Wie wird die übliche Vergütung ermittelt?
Bei der Ermittlung der üblichen Vergütung i.S.v. § 632 Abs. 2 BGB ist regelmäßig nicht auf die betriebswirtschaftliche Angemessenheit abzustellen und hierüber auch kein Beweis zu erheben.
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18.12.2013
Von Hans-Michael Dimanski
In einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf sind (wieder einmal) die wichtigsten Grundsätze zum Dreh- und Angelpunkt bei der Abwicklung von Bauverträgen, der Abnahme und weiteren damit im Zusammenhang stehenden Fagen abgehandelt worden. Abnahme, konkludente Abnahme, Prüfbarkeit der Schlussrechnung und Sicherheitseinbehalte - das Urteil enthält wichtige Praxisgrundsätze.
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02.12.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Der Typ eines Vertrages ist mitunter schwer zu bestimmen. Ein Werkvertrag zielt auf einen Erfolg ab. Ist der Vertragsinmhalt nicht auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichtet, liegt kein Werkvertrag vor.
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