In einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf sind (wieder einmal) die wichtigsten Grundsätze zum Dreh- und Angelpunkt bei der Abwicklung von Bauverträgen, der Abnahme und weiteren damit im Zusammenhang stehenden Fagen abgehandelt worden. Abnahme, konkludente Abnahme, Prüfbarkeit der Schlussrechnung und Sicherheitseinbehalte - das Urteil enthält wichtige Praxisgrundsätze.
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02.12.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Der Typ eines Vertrages ist mitunter schwer zu bestimmen. Ein Werkvertrag zielt auf einen Erfolg ab. Ist der Vertragsinmhalt nicht auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichtet, liegt kein Werkvertrag vor.
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02.12.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Kann ein Auftragnehmer auch die Vergütung einklagen, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert hat? Die Möglichkeit besteht bei grundloser Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber...
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19.11.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Welche kriterien für eine Abnahme nach der Mangelbeseitigung gelten, hat das OLG München festgestellt...
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19.11.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Was gehört zum Vertragsumfang und was sind zusätzliche Leistungen? Über diese Frage entsteht oft Streit, wenn Pauschalverträge ausgeführt werden. Hilfreich ist bei der Klärung die Leistungsbeschreibung, die der Pauschalierung zugrunde gelegt wurde...
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29.10.2013
Von Hans-Michael Dimanski
"Woher soll ich das denn wissen? Man kann ja schließlich nicht alle DIN-Vorschriften vorhalten." Mit dieser Erklärung können sich Bauunternehmer nicht entschuldigen. Mit dem Rahmen für die Verpflichtung zur Veröffentlichung von DIN-Normen hat kürzlich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt...
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09.10.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Die Einhaltung der DIN ist nicht in jedem Falle auch der Garant für eine mangelfreie Leistung...
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09.10.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Sicherheitsrückzahlung nur bei Gesamtabnahme: AGB unwirksam!
In AGB tauchen häufig unwirksame Klauseln zur Sicherheit in Bauverträgen auf. Mit einer dieser Klauseln hat sich kürzlich das OLG Oldenburg beschäftigt...
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17.09.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Die Planung der Bauleistungen obliegt im VOB-Vertrag grundsätzlich dem Auftraggeber. Schlägt der Auftragnehmer die Ausführung einer Erdwärmeheizung anstelle einer ursprüglich geplanten Gasbrennwertkesselanlage vor, muss er die hierzu erforderlichen Planungsleistungen erbringen
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