Der neueste Beitrag vom 12.11.2014

Wie hoch dieSicherheiten sein können, die der AG zur Absicherung etwaiger Mängelansprüche beansprucht, ist regelmäßig Prozessstoff in Baurechtsstreitigkeiten...

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Bei der Bestimmung des vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungssolls ist der gewöhnliche Gebrauch zugrunde zu legen, wobei es ergänzend auf die örtlichen Gegebenheiten ankommt.

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Ein Unternehmer ist dann nicht für den Mangel seines Werks verantwortlich, wenn dieser auf verbindliche Vorgaben des Bestellers oder von diesem gelieferte Stoffe oder Bauteile oder Vorleistungen anderer Unternehmer zurückzuführen ist und der Unternehmer seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat.

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Die vom Besteller erklärte Abnahme ist grundsätzlich Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch. Unter Abnahme ist die mit der körperlichen Entgegennahme des Werks verbundene Erklärung des Bestellers zu verstehen, dass er die Werkleistung als in der Hauptsache vertragsgemäß anerkennt.

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Schriftliche Dokumente sind die besten Beweismittel, umso mehr, wenn sie als Urkunden gewertet werden. Was einen schnellen Erfolg in einem etwaigen Vergütungsprozess ausmacht, hat das OLG Köln klargestellt...

 

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Hält sich ein ausführendes Unternehmen nicht an die Herstellerrichtlinien stellt das nicht zwangsläufig schon einen Ausführungsmangel dar. Aber wirkt die Mißachtung risikoerhöhend, wird daraus ein Problem...

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Wird ein Pauschalpreisvertrag abgerechnet, bedarf es grundsätzlich keiner detaillierten Abrechnung, wenn der Werklohn für die gesamte Leistung geltend gemacht wird. Bei einer Kündigung sieht das dann aber anders aus...

 

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Maßgeblich sind die kalkulierten, nicht die ortsüblichen Preise!


Bei der Bildung eines neuen Preises wegen Mengenänderungen kommt es im VOB-Vertrag nicht darauf an, ob die zu berücksichtigenden Mehr- oder Minderkosten als angemessen im Sinne einer ortsüblichen und angemessenen Preisgestaltung anzusehen sind...

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Bedenken anzumelden, ist eine wichtige baurechtliche Handlung. Natürlich komm damit oft "Sand in´s Getriebe...". Trotz Bedenken kann der AN verpflichtet sein, den Anordnungen des AG entsprechend auszuführen... , sofern keine Gefahren für Leib und Leben bestehen.

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