Der neueste Beitrag vom 08.05.2015

Regelmäßig ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Bedenken anzumelden, wenn zu befürchten ist, dass es Funktionseinschränkungen des herzustellenden Werkes kommen kann...

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Im VOB-Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für die von ihm vertragsgemäß erbrachten Leistungen in Höhe des vertragsmäßig vereinbarten Werts dieser Leistungen aus. Nach der VOB/B hat also eine volle Bezahlung der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu erfolgen, also grundsätzlich zu 100% und nicht zu 90% oder weniger.

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Das OLG Düseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wann der Auftragnehmer die Beseitigung eines optischen Mangels verweigern kann ...

 

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Schlussrechnung bezahlt: Preisanpassung wegen Mengenänderungen nicht (mehr) möglich!

Bei Nachtragsansprüchen nach der VOB/B besteht zwar die Besonderheit, dass ein objektiv richtiger Preis für solche Nachtragsansprüche ermittelbar ist. Die Parteien können aber dessen ungeachtet noch nachträglich einen Preis vereinbaren. Wird ein beauftragter Nachtrag der Höhe nach mit der Schlussrechnung geltend gemacht, erklärt sich der Auftraggeber durch Prüfung und Bezahlung der Schlussrechnung mit der geltend gemachten Nachtragsvergütung einverstanden und es liegt eine Preisvereinbarung i.S. des § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B vor.

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Wenn im Vertrag kein konkreter Baubeginn festgelegt ist, ist das kein Freibrief für den Auftraggeber...

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Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen...

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Durch die Übersendung der geprüften Schlussrechnung gibt der Auftraggeber kein kausales Schuldanerkenntnis ab. Enthält eine geprüfte Schlussrechnung Kürzungen in einzelnen Positionen, bedeutet dies nicht, dass die anderen Positionen voll und die gekürzten Positionen in dem nicht gekürzten Umfang anerkannt werden...

 

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Ob ein Mangel auch bei einer unfertigen Leistung vorliegt, hat kürzlich das OLG Köln entschieden.

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Wie lange ein Auftraggeber Sicherheiten in Anspruch nehmen kann, hängt vom abgesicherten Hauptanspruch ab. Sind Gewährleistungsansprüche verjährt, kann aus einer Bürgschaft nicht mehr vorgegangen werden.

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