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10.04.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Mitverantwortung des Auftraggebers einer Werkleistung kann auch dann gegeben sein, wenn Teilbereiche vertragswidrig überhaupt nicht geplant worden sind und der Mangel auf eine solche vertragswidrig vollständig unterlassene Planung zurückzuführen ist. Die Voraussetzung eines diesbezüglichen Mitverschuldens des Auftraggebers richtet sich nach bestimmten Kriterien...
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10.04.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Im privaten Baurecht ist bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Privatgutachters bzw. der Frage, ob sich der Auftraggeber durch etwaig vertragswidrige Leistungen des Auftragnehmers dazu "herausgefordert" fühlen durfte im Rahmen von §§ 280 ff. BGB zu berücksichtigen, dass sich der Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf die Rüge von Mangelerscheinungen bzw. Mangelsymptomen beschränken darf, wodurch - im Umkehrschluss - für den Auftragnehmer nicht ohne weiteres die Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die Feststellung von Mängelursachen zu betreiben.
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05.03.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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05.03.2017
Von Hans-Michael Dimanski
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26.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Unwesentlich sind Mängel, die an Bedeutung so weit zurücktreten, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten.
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26.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Die Grenzabstandsvorschriften dienen dazu, einen sogenannten "Sozialabstand" zu gewährleisten und Lärmimmissionen zu vermeiden. Das subjektive Lärmempfinden wird auch durch die Nähe der Lärmquelle beeinflusst.
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07.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftraggeber muss sich unter Umständen mit einer Ausbesserung statt einer Erneuerung begnügen, auch wenn geringfügig optische Abweichungen verbleiben.
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07.02.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Für den Fall, dass es zu Behinderungen während der Bauausführung und/oder zu umfangreichen Nachtragsaufträgen kommt, kann entweder die gesamte Vertragsstrafe hinfällig sein oder es wird die Fälligkeit entsprechend nach hinten hinausgeschoben mit der Folge, dass ein Verzug des Auftragnehmers nicht ohne Mahnung des Auftraggebers eintritt.
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