Der neueste Beitrag vom 23.06.2020

Wird in einer Auftragsbestätigung etwas anderes bestätigt, als von den Parteien in einem nur einseitig unterschriebenen Bauvertragsentwurf vereinbart wurde, liegt darin eine Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot. Anders als bei einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben bedeutet das Schweigen auf eine Auftragsbestätigung keine Zustimmung.

 

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Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344), neuerdings nach § 650f BGB.

 

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Verträge sind einzuhalten

Dieser Rechtsgrundsatz ist die Basis für Verlässlichkeit und Rechtsfrieden. Er dient dazu die Vertragspartner an abgeschlossene Vereinbarungen zu binden. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Erfüllung von Verträgen unmöglich oder unzumutbar wird. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werfen auch Fragen im Vertragsrecht auf, die von existenzieller Bedeutung sein können...

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Ob eine Frist zur Mängelbeseitigung angemessen ist, bestimmt sich objektiv nach Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten. Hinsichtlich ihrer Länge kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei auf den Zeitaufwand eines tüchtigen und sorgfältigen Auftragnehmers abzustellen ist.

 

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Pauschalpreisverträge sind in der Praxis beliebt, es sei denn, man hat es als Auftragnehmer mit einer Kündigung zu tun. Dann kann man froh sein, wenn der Pauschlapreisvertrag nicht zu pauschal abgeschlossen wurde und ein Einheitspreisangebot zugrunde lag...

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Wird eine Bürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet und zur Umschreibung der verbürgten Hauptforderung die Formulierung verwendet, dass die Bürgschaft "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus dem zugrundeliegenden Bauvertrag dient, schließt diese Formulierung auch die nach Abnahme der Werkleistung entstehenden Mängelansprüche ein, aber... 

 

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Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsbedingung, wonach er dazu berechtigt ist, bereits bei einer einzigen fehlenden Bescheinigung die gesamte noch offen stehende Vergütung einzubehalten, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

 

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Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.

 

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Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.

OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 1847/17 Bau

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