Im VOB-Vertrag ist die Vertragsstrafe nur bei Verschulden verwirkt!
Wird im VOB-Vertrag "für den Fall der Bauzeitüberschreitung" eine Vertragsstrafe vereinbart, ist die Vertragsstrafe nur verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung verschuldet hat...
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17.07.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Unter welchen Bedingungen die Mängelhaftung eingeschränkt wird, damit befassß sih ein Urteil des OLG Düsseldorf...
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03.07.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Kein Bauvorhaben läuft so ab, wie soll. Behinderungen gehören zum Tagesgeschäft. Um Ansprüche aus Behinderungen wirksam durchzusetzen bedarf es einer unabdingbaren Voraussetzung: die Behinderung muss angezeigt werden ...
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03.07.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Das Kleingedruckte erfreut sich wieder der besonderen Aufmerksamkeit des OLG Düsseldorf. Sowohl die Frage der grundsätzlichen Wirkung von AGB als auch die spezielle Problematik hinsichtlich der Vertragsstrrafe wird in einem interessanten Urteil beleuchtet...
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03.07.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Fertigstellung verschoben: Gilt Vertragsstrafe für neuen Termin?
Verschieben sich die Termine, z.B. wegen verspäteter Zuschlagserteilung ergibt sich die Frage, ob die Vertragsstrafenregelung noch greift...
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08.05.2013
Von Hans-Michael Dimanski
1. Der Auftraggeber kann gemäß § 4 Nr. 7 Satz 1 (jetzt § 4 Abs. 7 Satz 1) VOB/B vor der Abnahme verlangen, dass bereits vorhandene Mängel beseitigt und das Werk vertragsgerecht hergestellt wird. Er kann jedoch, wie nach der Abnahme, keine bestimmte Art der Mängelbeseitigung oder vertragsgerechten Herstellung verlangen, wenn der Vertrag auch auf andere Weise erfüllt werden kann. Neuherstellung kann der Auftraggeber nur dann fordern, wenn die vertragsgerechte Erfüllung auf andere Weise nicht möglich ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 28/10, BauR 2011, 1336 = NZBau 2011, 413 = ZfBR 2011, 550).
2. Der sachkundig beratene Auftraggeber kann regelmäßig die Fremdnachbesserungskosten verlangen, die ihm aufgrund dieser Beratung entstanden sind. Der Auftragnehmer hat die Kosten selbst dann zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen.
BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 119/10
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19.03.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Leider werden ausführende Betrieb immer wieder mit unklaren Leistungsverzeichnissen konfrontiert. Sei es, dass Positionen unklar bezeichnet sind oder Differenzen zwischen LV und Plänen bestehen. Grundsätzlich gehen diese Unklarheiten zulasten des Auftraggebers aber eben nur grundsätzlich. Auftragnehmer sind gut beraten, erkennbare Ausschreibungs- oder Planungsmängel vor Beginn der Ausführungsarbeiten zu rügen und Aufklärung zu fordern...
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02.03.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Schwarzgeldabreden bringen für alle Beteiligten unerwünschte Nachteile. Wie sieht es mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen aus?
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02.03.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Die Sicherheitsleistung orientiert sich an der Werklohnforderung. Wie sieht es dann mit Nachträgen aus, die der AG im Zuge der Werkvertragsabwicklung auslöst?
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