Der neueste Beitrag vom 22.06.2016

Es ist eher die Regel, dass es Änderungen oder Ergänzungen zu Bauaufträgen gibt. Das Problem ist dann die Frage der Bezahlung...

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Im Fall einer Änderung der Bauausführung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B sind der Neufestlegung des Preises die Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen, die durch die Leistungs- und damit Preisgrundlagenänderung entstehen. Dazu ist eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der für den Hauptauftrag maßgebenden Kalkulationsmethoden anzustellen.
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Kann im Rahmen eines BGB-Vertrages ein Kostenvorschuss auch schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden? 
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Montageanleitungen eines Herstellers stehen den anerkannten Regeln der Technik nicht gleich. Daher stellt ein Verstoß gegen sie nicht zwangsläufig auch einen Ausführungsmangel dar, aber ...
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Wenn Streit über geleistete Zahlungen besteht, sind Nachweise nötig. Wer muss was beweisen?

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Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen.

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Eine Anfechtung der Abnahmeerklärung (§ 123 BGB) wegen arglistiger Täuschung oder Organisationsverschulden muss konkret für jeden einzelnen Mangel dargelegt und nachgewiesen werden. 
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Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede wird nicht dadurch geheilt, dass der Bürge eine Bürgschaft stellt und der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber übergibt.

 

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Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen...

 

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