Auch wenn das Bauwerk nicht vollendet ist, kann der Bauunternehmer die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück für den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.
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29.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Ohne vorheriges Vergütungsverlangen grundsätzlich keine Vergütung für Nachtragsleistungen. Allerdings gibt es Ausnahmen.
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29.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Können in AGB Ansprüche aus Bauablaufstörungen ausgeschlossen werden?
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29.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Prüfvermerk stellt nur den Nachweis für die durchgeführte rechnerische Prüfung und Feststellung der Einzelpositionen (Mengen- und Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar. Danach kann der Auftraggeber immer noch die vom Auftragnehmer ermittelten Massen im Prozess bestreiten. Gilt das immer?
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21.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Werbeaussagen zu Verbrauchswerten von Heizungen sind nach allgemeinem Verständnis dahingehend zu relativieren, dass die Verbrauchswerte insbesondere von den konkreten baulichen Begebenheiten und vom Heizungsverhalten abhängen.
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11.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Ein arglistiges Verschweigen ist danach nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das sind "hohe Hürden"...
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11.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
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11.01.2018
Von Hans-Michael Dimanski
1. Gemäß § 377 Abs. 1 HGB hat eine Untersuchung der gelieferten Ware zu erfolgen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Welche Anforderungen an die Art und Weise der Untersuchung zu stellen sind, lässt sich nicht allgemein festlegen.
2. Die von § 377 Abs. 1 HGB geforderte Untersuchung muss nicht von derartigem Umfang und solcher Intensität sein, dass sie nach Art einer "Rundum-Untersuchung" alle irgendwie in Betracht kommenden Mängel der Ware erfasst.
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - VIII ZR 245/16
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06.10.2017
Von Hans-Michael Dimanski