Der neueste Beitrag vom 03.09.2020

Der Auftragnehmer haftet auch dann für einen Mangel seiner Leistung, wenn der Mangel aus der Sphäre des Bauherrn stammt, er etwa auf dessen Anweisungen oder auf den Vorleistungen eines anderen Unternehmers beruht. Der Auftragnehmer kann sich in diesem Fall von seiner Verantwortung befreien, wenn er den Auftraggeber auf die bestehenden Bedenken hinweist.

 

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Der bauleitende Architekt kann vom Auftraggeber auch schlüssig zur Vergabe von Änderungs- und Zusatzleistungen bevollmächtigt werden. Vom Architekten in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen hat der Auftraggeber dann besonders zu vergüten.

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Dem bauüberwachenden Architekten obliegt die fachtechnische und rechnerische Überprüfung aller Rechnungen von Bauunternehmen und Lieferanten auf ihre Richtigkeit und Vertragsgemäßheit. Das Ergebnis dieser Prüfung muss er nicht nur für sich selbst festhalten, sondern die Unterlagen an den Bauherrn weiterleiten und die alten Einzelpositionen entweder bestätigen oder korrigieren.

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Eine mehrmonatige Verschiebung der Bauzeit stellt eine Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen dar.

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Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden von der Wertung ausgeschlossen. Muss die Änderung eine bestimmte Relevanz aufweisen? Nein, weil....

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Die Vergütung eines Nachunternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Generalunternehmer seinerseits dem Auftraggeber versprochen hat, wird spätestens fällig, soweit das Werk des Generalunternehmers vom Auftraggeber abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt.

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Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).

KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18

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Der Bauherr kann seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt.

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Was abgerechnet werden darf, hängt von der Beauftragung ab...

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