Der neueste Beitrag vom 21.11.2016
Die im Bauvertrag ausdrücklich vereinbarte Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers wird überlagert von seiner werkvertraglichen Herstellungspflicht, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes und funktionstaugliches Werk zu erbringen.
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21.11.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gegen den Grundsatz der Produktneutralität verstößt, ohne nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe dafür anzugeben. Weiter lesen ...
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21.11.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!
Preisangaben und Kalkulationsvorgaben in Ausschreibungsverfahren sind zu beachten. Unvollständige Angaben liegen vor, wenn eine Preisangabe eingetragen wurde, diese jedoch nicht auf der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage beruht.
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21.11.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Gengen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung wird oft verstoßen. Eine neue Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg befasst sich mit der Frage der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats. Mehr lesen ...
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27.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ob eine Vergütung auch ausdrücklich erklärte Abnahme fällig wird, hatte das AG Frankenthal zu klären...
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27.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Natürlich könnte eine Abnahme auch aus einer Ingebrauchnahme folgen, aber: das setzt eine beanstandungsfreie Ingebrauchnahme voraus...
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27.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Vertragsbestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architekten oder Ingenieurs, wonach "die Verjährung nach Ingebrauchnahme des Gesamtobjekts beginnt", benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.
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27.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
"Begleitet" ein Architekt eine Baumaßnahme und entfaltet er Tätigkeiten "nach und nach", je nach den Erfordernissen des Einzelfalls, bezieht sich seine Beauftragung nur auf die Grundleistungen, die erforderlich wurden. Ist dies der Fall, darf der Architekt für die Grundleistungen nur ein Honorar berechnen, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht.
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12.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
Eine Vermutung für die Übertragung der Vollarchitektur existiert nicht. Der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem von ihm im Einzelfall konkret übernommenen Leistungsbild und den jeweiligen entsprechenden Vereinbarungen der Parteien.
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