Der neueste Beitrag vom 27.10.2016
"Begleitet" ein Architekt eine Baumaßnahme und entfaltet er Tätigkeiten "nach und nach", je nach den Erfordernissen des Einzelfalls, bezieht sich seine Beauftragung nur auf die Grundleistungen, die erforderlich wurden. Ist dies der Fall, darf der Architekt für die Grundleistungen nur ein Honorar berechnen, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht.

 

 

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Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
Eine Vermutung für die Übertragung der Vollarchitektur existiert nicht. Der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem von ihm im Einzelfall konkret übernommenen Leistungsbild und den jeweiligen entsprechenden Vereinbarungen der Parteien.

 

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Ein öffentlichen Auftraggeber muss eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen. Im Umkehrschluss ist ein Bieter deshalb dazu verpflichtet, ein eindeutiges Angebot zu erstellen. Die Frage ist, ob der AG zur Leistungsbeschreibung so einfach auf Herstellertexte zurückgreifen kann...

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Mit der Frage, wann ein Architektenvertrag vorliegt, haben sich die Gerichte wiederholt beschäftigt. Problematisch sind die konkludent abgeschlossenen Verträge. Nun liegt eine neue Entscheidung des OLG München vor, die die Rechte der Planer und Architekten stützt...
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Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn auf Initiative des Verbrauchers zunächst Gespräche beim Unternehmer stattfinden und anschließend der Verbraucher zum Vertragsschluss in seine Wohnung einlädt?

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Wer einen (Werk-)Vertrag ohne Vertretungszusatz unterzeichnet, wird selbst Vertragspartner, wenn er nicht bei Auftragserteilung anderweitig deutlich macht, nur als Vertreter handeln zu wollen.
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Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Haftungsbeschränkung in einem Architektenvertrag beschäftigt, nachdem ein Bauüberwachungsfehler vorlag...
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Kann der Auftragnehmer sein Werk auf der Leistung des Vorunternehmers nicht qualitätsgerecht, den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausführen, hat er Bedenken anzumelden. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftungskonsequenzen...
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Inwieweit Arbeiten an anderen Gewerken von der Gewährleistungsverpflichtung mit ergriffen sind, legt das OLG Jena dar...

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