Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!
Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt.
OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2014 - 11 U 79/14
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers wird erst fällig, wenn Leistung zuvor abgenommen wurde...
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Den Unternehmer treffen beim Werkvertrag nebenvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, deren Inhalt und Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, insbesondere nach dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein im erforderlichen Umfang der Besteller ausgehen kann ist.
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Erbringt der Auftragnehmer Bauleistungen, zu denen er weder (wirksam) beauftragt worden noch in anderer Weise verpflichtet gewesen ist, können die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677 ff. BGB herangezogen und es kann ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht werden...
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08.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Sicherungsabreden können unwirksam sein, wenn sie vorsehen, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet.
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22.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
1. Beseitigt der Besteller einer Holzpelletheizung einen Mangel selbst, ohne zuvor dem Werkunternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, stehen ihm keine vertraglichen oder gesetzlichen Ersatzansprüche zu...
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22.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
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22.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Es ist eher die Regel, dass es Änderungen oder Ergänzungen zu Bauaufträgen gibt. Das Problem ist dann die Frage der Bezahlung...
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02.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski