Der neueste Beitrag vom 07.06.2012

Der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der fortdauernd arbeitsunfähig krankt ist, kann nach der neueren Rechtsprechung des EuGH nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen...


Bundesarbeitsgericht- 9 AZR 575/10 -

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Im Rahmen der Objektüberwachung müssen einem Architekten bei ordnungsgemäßer Überwachung der Arbeiten einer mit Dachabdichtungs- und Zimmerarbeiten beauftragten Dachdeckerei zumindest offensichtliche handwerkliche Mängel (hier: verschnittene Hölzer und fehlerhaft aufgebrachte Dachbahnen) auffallen.

 

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Schlechte Nachrichten für Auftragnehmer:

Bei verzögerte Vergabe sind zusätzliche Kosten nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen durchsetzbar.

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Erfolgt eine Kündigung wegen angeblichen Verzges unberechtigt, hat der Auftragnehmer weitreichende Ansprüche

 

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Die Zustimmung zur mustergültigen Ausführung des Werkes ist nach Treu und Glauben nur unter der Voraussetzung als erteilt zu verstehen, dass die Ausführung technisch in Ordnung ist.
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Wenn Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnissen und Plänen auftreten, ergibt sich die Frage des Vorranges. Kompliziert wird es dann, wenn diese Frage aus dem Gesamtkontext des Vertrages ermittelt werden muss...

 

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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Das Bundesurlaubsgesetz sieht gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG vor, dass jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub zustehen. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 2) knüpft die Regelung davon abweichend an das Lebensalter des Arbeitnehmers an.

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Bundesarbeitsgericht zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

  
 

 

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In die Falle tappen Unternehmer, die im Rahmen von VOB/B-Werkverträgen die Ausführung von Zusatzleistungen deswegen verweigern, weil der Auftraggeber ihrem Vergütungsverlangen (noch) nicht entsprochen hat bzw. keine Einigkeit über die Höhe der Zusatzvergütung erzielt wurde...

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