Der neueste Beitrag vom 21.06.2017

Bei Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten handelt es sich um besonders gefahrträchtige Arbeiten, die in besonderer, gesteigerter Weise vom Architekten beobachtet und überprüft werden müssen...

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Da sich der Unterschied zwischen „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ und „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ auf die Kalkulation der Angebote auswirken kann, gebietet es der Grundsatz der Transparenz und der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern eindeutig mitteilt, was für Positionen er ausschreibt.

 

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Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung einzeln anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers...

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Der Auftraggeber hat bereits in der Vergabebekanntmachung einzeln anzugeben, welche Nachweise zur Beurteilung der Eignung vom Bieter vorzulegen sind. Diese müssen klar und widerspruchsfrei sein. Unklarheiten und Widersprüche gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

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Für die Aufhebung eines Vergabeverfahren im Sektorenbereich nennt das Gesetz keine konkreten Voraussetzungen. Um willkürliche Aufhebungen zu vermeiden, muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen. Hierzu zählt, wenn kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt. 

 

 

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Einen erkannten Vergaberechtsverstoß muss ein Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen rügen, anderenfalls ist sein später gestellter Nachprüfungsantrag unzulässig...

 

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Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und Vergleich mit den Vergabeunterlagen (hier: Ausschreibung von Verpflegung für Asylsuchende) ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.

 

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Aus der bisherigen Leistungserbringung eines Bieters als Vorauftragnehmer gewonnenen Erkenntnisse dürfen vom Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung eines Folgeauftrags berücksichtigt werden.

 

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Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gegen den Grundsatz der Produktneutralität verstößt, ohne nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe dafür anzugeben. Weiter lesen ...

 

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