Steht im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette fest, dass der Nachunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, so kann er nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung gehindert sein, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen BGH, 28.6.2007, Az: VII ZR 81/06
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Der Verkäufer muss den Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt. Fordert die Montageanleitung der Herstellerin für die Montage jedoch Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/Wasserinstallationshandwerk, muss der Verkäufer den Käufer hierüber selbst dann unterrichten, wenn er meint, die Montageanweisung sei insoweit tatsächlich unzutreffend und rechtlich unverbindlich. Andernfalls kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen fahrlässiger Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht verlangen.
BGH, 13.6.2007, Az: VIII ZR 236/06
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Für den Umfang der Prüf- und Hinweispflichten ist maßgebend, ob dem Auftragnehmer bei der von ihm als Fachunternehmen zu erwartenden Prüfung Bedenken hätten kommen müssen. Wird die Bauleistung von einer Fachfirma mit besonderen Spezialkenntnissen ausgeführt, so verstärkt sich die Prüfungspflicht. Der Auftragnehmer ist zur Mitteilung von Bedenken auch dann verpflichtet, wenn diese erst während oder nach der Ausführung entstehen.
OLG Köln, 19.07.2006 - 11 U 139/05
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftraggeber kann Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten auch dann verlangen, wenn er ankündigt, die Mängel nicht beseitigen zu wollen, weil die Beseitigung unzumutbar ist. Verlangt der Auftraggeber die Kosten für die Neuverlegung gedämmter Heizungsrohre als Schadensersatz, sind diese Kosten grundsätzlich nicht unverhältnismäßig, weil sie fast 30-fach höher liegen, als die Heizungsmehrkosten, die bei ungedämmten Rohren für die Zeit der Lebensdauer der Heizungsanlage entstehen.
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 15 U 89/99
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Zinsaufwendungen und die Bindung von Eigenkapital für den Zeitraum eines schadensbedingten Stillstandes oder einer Verzögerung können einen Mangelfolgeschaden darstellen. Es ist zweifelhaft, ob dieser auch erstattungsfähig ist. Bei einem Schaden an einem Einfamilienhaus ist dies jedoch denkbar. Eine Anordnung des Auftraggebers zu dem zu verwendenden Baustoff befreit den Auftragnehmer nur unter ganz engen Voraussetzungen von der Mängelhaftung. Ein Haftungsübergang auf den Auftraggeber kommt dann in Frage, wenn dieser eine bestimmte Partie des Baustoffes auswählt oder eine von dem Bestimmungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Anordnung trifft. Eine solche liegt nicht in der Ausübung eines im Leistungsverzeichnis vorbehaltenen Auswahlrechtes des Auftraggebers (hier der Farbauswahl).
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2006 - 22 U 114/05
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Im Rahmen der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erkennbare Beschaffenheit der Leistung anderer Unternehmer zu berücksichtigen und auf eventuelle Risiken für Leistungen von Nebenunternehmern, die auf seinem Werk aufbauen, hinzuweisen.
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2006 - 8 U 243/05
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Zurückbehaltungs- und damit auch das vom BGH 1993 durch Auslegung geschaffene Verwertungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft aus § 17 Nr. 8 VOB/B nach Verjährung der Gewährleistungsansprüche setzt auch nach der BGH-Rechtsprechung aus 1993 voraus, dass der Bürge sich für verjährte Gewährleistungsansprüche verbürgt hat. Ob der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.
LG Hannover, Entscheidung vom 30.08.2006 - 6 O 185/05
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Vertrag zwischen einem Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer ist kein Vertrag zu Gunsten des Auftraggebers. Verursacht ein Nachunternehmer Mängel, die eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers gegenüber einem Dritten begründen, kann der Nachunternehmer vom Auftraggeber nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden, wenn dem Auftraggeber eigene vertragliche Ansprüche zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben, wie diejenigen Ansprüche, die dem Auftraggeber über eine Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages zukämen.
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2006 - 17 U 31/06
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Ist der Leistungsumfang nicht anhand der Vertragsunterlagen definiert, sondern nur das Leistungsziel beschrieben, liegt ein sog. Globalpauschalpreisvertrag vor. Bei diesem kommen Preisanpassungen wegen Mengenänderungen nur nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Betracht.
OLG Naumburg/BGH, Entscheidung vom 02.02.2006 - 4 U 56/05