Der neueste Beitrag vom 09.07.2012

Bauleitung auf Stundenbasis: Freie Mitarbeit?

Vorsicht ist geboten, wenn Dienstverträge abgeschlossen werden. Verträge mit "freien Mitarbeitern" beinhalten eine arbeitsrechtliches und damit auch sozialversicherungsrechtliches Risiko...

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Grundsätzllich besteht kein Urlaubsanspruch nach § 6 Abs. 1 BUrlG, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Kann es davon Ausnahmen geben?

Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 487/10 -

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Der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der fortdauernd arbeitsunfähig krankt ist, kann nach der neueren Rechtsprechung des EuGH nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen...


Bundesarbeitsgericht- 9 AZR 575/10 -

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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Das Bundesurlaubsgesetz sieht gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG vor, dass jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub zustehen. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 2) knüpft die Regelung davon abweichend an das Lebensalter des Arbeitnehmers an.

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Bundesarbeitsgericht zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

  
 

 

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Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.

Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 894/07

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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.

BSG Az.: B 4 AS 47/08 R

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Beförderungsentscheidung diskriminiert worden zu sein, Entschädigung und Schadensersatz zugesprochen. Eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen kann als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden. Im konkreten Falle hat es den Umstand, dass sämtliche 27 Führungspositionen (bei einer Verteilung von 2/3 Frauen in der Belegschaft) nur von Männern besetzt waren, als ausreichendes Indiz gelten lassen. Da der Arbeitgeber keine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien habe vorlegen können, habe er die Indizien nicht widerlegt. Als Schadensersatz hat das Landesarbeitsgericht die Vergütungsdifferenz zu derjenigen Position, und zwar auch unbegrenzt für die Zukunft, zugesprochen, in die die Klägerin nicht befördert worden war. Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat das Landesarbeitsgericht darüber hinaus eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens in Höhe von 20.000,00 Euro zugesprochen; in der diskriminierenden Beförderungsentscheidung zu Ungunsten der Klägerin liege zugleich eine solche Persönlichkeitsrechtsverletzung, die noch dadurch verstärkt worden sei, dass die Klägerin durch Äußerungen der Vorgesetzten herabgewürdigt und eingeschüchtert worden sei. Das Landesarbeitsgericht hat im Hinblick auf Teile dieser Entscheidung die Revision zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Az.: 15 Sa 517/08

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Der Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG entsteht nach dem Wortlaut der Norm nicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung klageweise angreift. Dies gilt auch für eine nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist eingereichte (Kündigungsschutz-)Klage und einen Antrag des Arbeitnehmers auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG. Durch eine Rücknahme des Antrags auf nachträgliche Klagezulassung und/oder die Rücknahme der Kündigungsschutzklage können die Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht mehr - nachträglich - erfüllt werden.

BAG - LAG Brandenburg - ArbG Potsdam, 13.12.2007, 2 AZR 971/06

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