Die VOB/B gilt nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrags, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Unter branchenkundigen Vertragspartnern ist ein ausdrücklicher Hinweis sowie eine ausreichende Möglichkeit des anderen Teils zur Kenntnisnahme ausreichend, aber auch erforderlich.
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31.05.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Nimmt der Auftragnehmer nach dem Wegfall einer Behinderung seine Leistungen nicht wieder auf, obwohl keine (weiteren) Leistungshindernisse vorliegen, kann ihm der Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Frist zu Wiederaufnahme der Arbeiten setzen und nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag kündigen.
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31.05.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Absicherung von Ansprüchen gehört vielfach zur Regelmäßigkeit. Aber dem Einfallsreichtum der Auftraggeber sind Grenzen gesetzt.
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19.05.2022
Von Hans-Michael Dimanski
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19.05.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Sind sich die Parteien eines Werkvertrags darüber einig, dass ein Inbetriebnahmeversuch stattfindet und entsenden sie ihre Techniker zu dessen Durchführung (und gegebenenfalls Protokollierung), ist die eventuelle Vorstellung der Techniker, dass keine Inbetriebnahme erfolgt, irrelevant.
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19.05.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Vor dem Hintergrund volatiler Kostensteigerungen ist eine Entscheidung aus dem Jahr 2018 interessant und beachtenswert, die dem Architekten nicht nur die Pflicht auferlegt, die Kosten zu ermitteln, sondern diese auch hinsichtlich von Kostensteigerungen nicht aus dem Auge zu verlieren.
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19.05.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Wenn eine Teilabnahme für eine Leistungsphase vertraglich vereinbart ist, ergibt sich die Frage ob die Bezahlung dieser Leistungsphase konkludent auch die Teilabnahme des Planerwerkes bedeutet?
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15.04.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Vertrag mit einem Verbraucher über die Ausführung von Sanitärarbeiten an einem Neubau ist kein Verbraucherbauvertrag. Einem Verbraucher steht deshalb nicht automatisch ein Widerrufsrecht zu, sondern nur bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag.
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15.04.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftraggeber muss sich bei Vorliegen von Mängeln grundsätzlich nicht auf die Mängelsicherheit verweisen lassen. Das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln und die zur Verfügung stehende Mängelsicherheit sind voneinander unabhängig.
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