Wie problematisch es für den Auftragnehmer ist, wenn Kunden Eigenleistungen ausführen, zeigt ein Urteil des LG Ravensburg. Es wachsen die Hinweispflichten für den Unternehmer...
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07.07.2023
Von Hans-Michael Dimanski
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07.07.2023
Von Hans-Michael Dimanski
Oft entstehen Unsicherheit zur Vergütung von Nachträgen. Der Auftragnehmerkann in eine Falle laufen, wenn er die Leistungsausführung vom Vorliegen einer Vergütungszusage abhängig macht.
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07.07.2023
Von Hans-Michael Dimanski
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Werk- oder Bauvertrags unterliegt zwar keinen starren zeitlichen Grenzen. Aus Sinn und Zweck der außerordentlichen Kündigung folgt jedoch, dass eine solche zumindest zeitnah zum Kündigungsanlass erklärt werden muss.
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07.07.2023
Von Hans-Michael Dimanski
Vergessene Widerrufsbelehrungen können zum Totalausfall der Vergütung führen, wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden.
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07.07.2023
Von Hans-Michael Dimanski
Trotz Einhaltung der DIN können Bauleistungen mangelhaft sein.
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18.11.2022
Von Hans-Michael Dimanski
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18.11.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Auftragnehmer haftet für Herstellungsfehler seines Baustofflieferanten!
- Der Auftragnehmer haftet nach dem funktionalen Mangelbegriff nicht nur für die vereinbarte Beschaffenheit, sondern ist auch verpflichtet, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen.
- Er haftet auch (verschuldensunabhängig) - vorbehaltlich einer etwaigen Enthaftung nach § 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3 VOB/B - für Mängel der gelieferten Baustoffe im Rahmen seiner vertraglichen Herstellungspflicht, wenn diese dazu führen, dass das Werk nicht den genannten Anforderungen genügt.
- Der Auftragnehmer kann sich nicht hinsichtlich solcher Fehler enthaften, die einem Nachunternehmer seines Baustofflieferanten bei der Herstellung eines vom Auftraggeber vorgeschriebenen, generell geeigneten Baustoffs unterlaufen sind.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2021 – 5 U 177/20
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18.11.2022
Von Hans-Michael Dimanski
Einer Fristsetzung bedarf es vor einem Rücktritt nicht, wenn die Nacherfüllung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits dreimal erfolglos war.
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