Der neueste Beitrag vom 13.11.2018

Der Auftraggeber muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird.

 

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Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot ab, hat der Auftraggeber die Kalkulation zu überprüfen.

 

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Voraussetzung für eine Beschaffenheitsvereinbarung ist eine Einigung über eine bestimmte Kostenobergrenze. Ist die Nennung einer Kostengrenze oder eines Kostenrahmens eine Beschaffenheitsvereibarung?

 

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Als Schadensersatz wegen der Überschreitung eines Kostenrahmens kommt nur dasjenige in Betracht, was infolge der unzutreffenden Kostenermittlung des Architekten als Vermögensnachteil entstanden ist.

 

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Ein "Interesse des Bauherrn" an der ohne Auftrag erbrachten Leistung ist zu bejahen, wenn die Geschäftsbesorgung in seinem "wohlverstandenen Interesse" erfolgt bzw. für ihn "nützlich" (= sachlich vorteilhaft)" ist.

 

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Erhält der Bieter Gelegenheit, geforderte Unterlagen nachzureichen und lässt er die ihm hierfür gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, ist sein Angebot auszuschließen.

 

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Grundsätzlich kann der Auftraggeber erwarten, dass das Werk im Zeitpunkt der Fertigstellung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und demzufolge die DIN-Normen eingehalten werden. Was passiert, wenn die DIN nicht eingehalten werden können?

 

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Weist die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme Mängel auf, setzt ein Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten im VOB-Vertrag voraus, dass a) der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat, b) die Auftragsentziehung angedroht wurde und c) der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach fruchtlosen Fristablauf den Auftrag entzogen (gekündigt) hat.

Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor und kündigt der AG voreilig, treffen ihn Nachteile...

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Behält der Besteller das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, kann der Schaden ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile bemessen werden, die auf die mangelhafte Leistung entfallen (im Anschluss an BGH, IBR 2018, 196).

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