Der neueste Beitrag vom 23.09.2020

Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen des Vorliegens von Behinderungen geltend, muss er eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung und der hindernden Wirkung vornehmen.

 

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Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung von Wärmedämmarbeiten beauftragt und vereinbart, dass er lediglich die Vorgaben des vom Auftraggeber eingeschalteten Energieberaters zu erfüllen hat, haftet der Auftragnehmer nicht für die fehlende Funktionstauglichkeit der Wärmedämmung.

 

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Der Auftragnehmer haftet auch dann für einen Mangel seiner Leistung, wenn der Mangel aus der Sphäre des Bauherrn stammt, er etwa auf dessen Anweisungen oder auf den Vorleistungen eines anderen Unternehmers beruht. Der Auftragnehmer kann sich in diesem Fall von seiner Verantwortung befreien, wenn er den Auftraggeber auf die bestehenden Bedenken hinweist.

 

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Der bauleitende Architekt kann vom Auftraggeber auch schlüssig zur Vergabe von Änderungs- und Zusatzleistungen bevollmächtigt werden. Vom Architekten in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen hat der Auftraggeber dann besonders zu vergüten.

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Die Vergütung eines Nachunternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Generalunternehmer seinerseits dem Auftraggeber versprochen hat, wird spätestens fällig, soweit das Werk des Generalunternehmers vom Auftraggeber abgenommen worden ist oder als abgenommen gilt.

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Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).

KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18

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Sind die Parteien eines Werkliefervertrags Kaufleute, hat der Käufer unverzüglich nach der Ablieferung der Ware diese auf Sachmängel einschließlich einer Falschlieferung hin in zumutbarer Weise zu untersuchen.

Entdeckt der Käufer bei der Untersuchung einen Sachmangel, muss er diesen unverzüglich dem Verkäufer nach Art und Umfang erkennbar anzeigen, es sei denn, der Käufer akzeptiert den Mangel oder der Verkäufer hat auf eine Mängelanzeige verzichtet.

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 Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die zu verwendende Glasqualität und Oberflächenbeschaffenheit in einem Bemusterungsverfahren bestimmt werden soll, gelten die Eigenschaften der Probe (hier: Glasbauelemente aus Grünglas) als zugesichert.

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Wird in einer Auftragsbestätigung etwas anderes bestätigt, als von den Parteien in einem nur einseitig unterschriebenen Bauvertragsentwurf vereinbart wurde, liegt darin eine Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot. Anders als bei einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben bedeutet das Schweigen auf eine Auftragsbestätigung keine Zustimmung.

 

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