Es ist Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu bestimmen. Änderungen des Bauablaufs, die nicht auf unvorhersehbaren, nachträglich eintretenden Ereignissen beruhen, fallen in seine Risikosphäre.
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09.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Wurde der Architektenvertrag vor dem 01.01.2018 geschlossen, kann der Architekt eine Teilabnahme nach Abschluss der Leistungsphase 8 nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung verlangen.
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09.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Bei der Beurteilung, ob eine fehlende Position lediglich eine unwesentliche Einzelposition ist, steht dem Auftraggeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zu, denn ...
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09.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Wird eine Bürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet und zur Umschreibung der verbürgten Hauptforderung die Formulierung verwendet, dass die Bürgschaft "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus dem zugrundeliegenden Bauvertrag dient, schließt diese Formulierung auch die nach Abnahme der Werkleistung entstehenden Mängelansprüche ein, aber...
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09.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsbedingung, wonach er dazu berechtigt ist, bereits bei einer einzigen fehlenden Bescheinigung die gesamte noch offen stehende Vergütung einzubehalten, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
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04.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.
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04.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!
Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.
OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 1847/17 Bau
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04.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Vergleichbare Angebote liegen bei der Ausschreibung eines Richt- und Leitfabrikats mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nur vor, wenn der Auftraggeber bereits in der Leistungsbeschreibung klar und deutlich angibt, was er als gleichwertig einstuft. Das gilt auch im Fall einer sog. unechten Produktorientierung.
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04.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Wurde der Architektenvertrag vor dem 01.01.2018 geschlossen, kann der Architekt eine Teilabnahme nach Abschluss der Leistungsphase 8 nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung verlangen.
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