Der Auftragnehmer trägt das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation. Mengenmehrungen, die auf einer in seinem Verantwortungsbereich liegenden Fehlkalkulation beruhen, können keinen Ausgleichsanspruch begründen.
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20.12.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Eine (Teil-)Leistung ist auch dann "vertragsgemäß erbracht", wenn der Auftragnehmer einen Teil des Werks, das der Abschlagsrechnung zugrunde liegt, zurückbehält. Denn die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers umfasst nicht die Pflicht zur Ablieferung vor Zahlung.
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14.12.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Schlussrechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt: Leistung abgenommen!
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14.12.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Die Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch konkludentes Handeln des Auftraggebers erklärt werden.
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13.11.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftraggeber muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird.
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25.10.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Ein "Interesse des Bauherrn" an der ohne Auftrag erbrachten Leistung ist zu bejahen, wenn die Geschäftsbesorgung in seinem "wohlverstandenen Interesse" erfolgt bzw. für ihn "nützlich" (= sachlich vorteilhaft)" ist.
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20.10.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Weist die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme Mängel auf, setzt ein Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten im VOB-Vertrag voraus, dass a) der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat, b) die Auftragsentziehung angedroht wurde und c) der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach fruchtlosen Fristablauf den Auftrag entzogen (gekündigt) hat.
Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor und kündigt der AG voreilig, treffen ihn Nachteile...
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20.10.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Behält der Besteller das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, kann der Schaden ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile bemessen werden, die auf die mangelhafte Leistung entfallen (im Anschluss an BGH, IBR 2018, 196).
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30.09.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Verschweigt der Auftragnehmer einen Mangel arglistig, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nicht in fünf Jahren ab Abnahme, sondern in 10 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an. Wann liegt Arglist vor?
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