Der neueste Beitrag vom 12.07.2016

Der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung von (restlicher) Vergütung setzt voraus, dass die Leistung abgenommen wurde bzw. abnahmereif ist. Ist die Nutzung der Werkleistung eine stillschweigende Abnahme?

— Beitrag lesen

Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!

Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt.

OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2014 - 11 U 79/14

— Beitrag lesen

Die Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers wird erst fällig, wenn Leistung zuvor abgenommen wurde...

— Beitrag lesen
Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Bauunternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauüberwachung (lediglich) nicht erkannt hat, trifft den Bauunternehmer die zumindest überwiegende, regelmäßig sogar die alleinige Haftung. Denn der Bauunternehmer kann nicht einwenden, er sei nicht ausreichend überwacht worden. Allerdings ist eine Mithaftung des Architekten im Innenverhältnis nicht gänzlich ausgeschlossen.
— Beitrag lesen

Den Unternehmer treffen beim Werkvertrag nebenvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, deren Inhalt und Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, insbesondere nach dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein im erforderlichen Umfang der Besteller ausgehen kann ist.

— Beitrag lesen

Erbringt der Auftragnehmer Bauleistungen, zu denen er weder (wirksam) beauftragt worden noch in anderer Weise verpflichtet gewesen ist, können die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677 ff. BGB herangezogen und es kann ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht werden...

 

— Beitrag lesen

Sicherungsabreden können unwirksam sein, wenn sie vorsehen, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet. 

— Beitrag lesen
Anlage selbst nachgebessert: Mängelansprüche ausgeschlossen!

1. Beseitigt der Besteller einer Holzpelletheizung einen Mangel selbst, ohne zuvor dem Werkunternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, stehen ihm keine vertraglichen oder gesetzlichen Ersatzansprüche zu...

— Beitrag lesen
Der Vertragsschluss durch einen Architekten trägt regelmäßig die Vermutung eines Fremdgeschäfts im Namen des Bauherren in sich. Das gilt aber nicht, wenn der Architekt bei anderen Bauvorhaben ausdrücklich klargestellt hat, im Namen des jeweiligen Bauherrn zu handeln.

 

— Beitrag lesen