Der neueste Beitrag vom 21.11.2016
Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gegen den Grundsatz der Produktneutralität verstößt, ohne nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe dafür anzugeben. Weiter lesen ...

 

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Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

Preisangaben und Kalkulationsvorgaben in Ausschreibungsverfahren sind zu beachten. Unvollständige Angaben liegen vor, wenn eine Preisangabe eingetragen wurde, diese jedoch nicht auf der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage beruht.

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Gengen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung wird oft verstoßen. Eine neue Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg befasst sich mit der Frage der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats. Mehr lesen ... 

 

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Ob eine Vergütung auch ausdrücklich erklärte Abnahme fällig wird, hatte das AG Frankenthal zu klären...
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Natürlich könnte eine Abnahme auch aus einer Ingebrauchnahme folgen, aber: das setzt eine beanstandungsfreie Ingebrauchnahme voraus...

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Eine Vertragsbestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architekten oder Ingenieurs, wonach "die Verjährung nach Ingebrauchnahme des Gesamtobjekts beginnt", benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.
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"Begleitet" ein Architekt eine Baumaßnahme und entfaltet er Tätigkeiten "nach und nach", je nach den Erfordernissen des Einzelfalls, bezieht sich seine Beauftragung nur auf die Grundleistungen, die erforderlich wurden. Ist dies der Fall, darf der Architekt für die Grundleistungen nur ein Honorar berechnen, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht.

 

 

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Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
Eine Vermutung für die Übertragung der Vollarchitektur existiert nicht. Der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem von ihm im Einzelfall konkret übernommenen Leistungsbild und den jeweiligen entsprechenden Vereinbarungen der Parteien.

 

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Ein öffentlichen Auftraggeber muss eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen. Im Umkehrschluss ist ein Bieter deshalb dazu verpflichtet, ein eindeutiges Angebot zu erstellen. Die Frage ist, ob der AG zur Leistungsbeschreibung so einfach auf Herstellertexte zurückgreifen kann...

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