Der neueste Beitrag vom 08.05.2015

Ohne besondere Vereinbarung verspricht der Unternehmer stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das gilt auch für die zu verwendenden Baustoffe.

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Regelmäßig ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Bedenken anzumelden, wenn zu befürchten ist, dass es Funktionseinschränkungen des herzustellenden Werkes kommen kann...

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Im VOB-Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für die von ihm vertragsgemäß erbrachten Leistungen in Höhe des vertragsmäßig vereinbarten Werts dieser Leistungen aus. Nach der VOB/B hat also eine volle Bezahlung der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu erfolgen, also grundsätzlich zu 100% und nicht zu 90% oder weniger.

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Das OLG Düseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wann der Auftragnehmer die Beseitigung eines optischen Mangels verweigern kann ...

 

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Schlussrechnung bezahlt: Preisanpassung wegen Mengenänderungen nicht (mehr) möglich!

Bei Nachtragsansprüchen nach der VOB/B besteht zwar die Besonderheit, dass ein objektiv richtiger Preis für solche Nachtragsansprüche ermittelbar ist. Die Parteien können aber dessen ungeachtet noch nachträglich einen Preis vereinbaren. Wird ein beauftragter Nachtrag der Höhe nach mit der Schlussrechnung geltend gemacht, erklärt sich der Auftraggeber durch Prüfung und Bezahlung der Schlussrechnung mit der geltend gemachten Nachtragsvergütung einverstanden und es liegt eine Preisvereinbarung i.S. des § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B vor.

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Eine Kostenberechnung, die nicht den Anforderungen an die DIN 276 entspricht, ist nicht prüfbar. Ist die Rechnung prüfbar, muss sie auch noch richtig sein. 

 

 

 

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Der Auftraggeber ist mit solchen Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, die er nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht hat.

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Wird ein Ingenieur mit der Planung des Austauschs von Wärmetauschern beauftragt, muss die Planung gewährleisten, dass die ausgeschriebenen und gelieferten (Rohrbündel-)Wärmetauscher für den vorgesehenen Einsatz richtig ausgelegt sind...

 

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Wenn im Vertrag kein konkreter Baubeginn festgelegt ist, ist das kein Freibrief für den Auftraggeber...

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Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen...

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Durch die Übersendung der geprüften Schlussrechnung gibt der Auftraggeber kein kausales Schuldanerkenntnis ab. Enthält eine geprüfte Schlussrechnung Kürzungen in einzelnen Positionen, bedeutet dies nicht, dass die anderen Positionen voll und die gekürzten Positionen in dem nicht gekürzten Umfang anerkannt werden...

 

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Die Abnahme der Architektenleistung stellt immer wieder einen Streitpunkt dar...

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Ob ein Mangel auch bei einer unfertigen Leistung vorliegt, hat kürzlich das OLG Köln entschieden.

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