Der neueste Beitrag vom 12.07.2015
Durch den Werkvertrag wird der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung, gilt die übliche Vergütung als vereinbart, wenn die Herstellung des Werks den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

 

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Kann in AGB die gesetzlich verbriefte Möglichkeit zum Verlangen nach einer Sicherungshypothek für Vorleistungen eines Auftragnehmers ausgeschlossen werden?
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Wird die rechtsgeschäftliche Vertretung des Auftraggebers durch Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Bauüberwacher vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zu, wenn der bauleitende Architekt den Nachtragsauftrag erteilt. Aber...

 

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Das Erfordernis einer prüfbaren Rechnung dient den Interessen beider Parteien. Die Rechnung ermöglicht dem Auftraggeber die Kontrolle, ob die für die Prüfung der Rechnung wesentlichen Angaben in ihr enthalten sind. Es ist Sache des Auftraggebers, diese Kontrolle vorzunehmen und zu beurteilen, ob die Rechnung für ihn ausreichend ist oder ob er noch weitere Angaben benötigt.

 

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"Bürgschaft nach § 648a BGB" gefordert
 
Muss der Auftraggeber eine Bürgschaft zur Sicherheitenbefriedigung des Auftragnehmers nach § 648 a BGB erbringen? Lesen Sie weiter...
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Umbauzuschlag bei Um- und Erweiterungsbau: Voraussetzungen an eine getrennte Abrechnung?
 

Bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Um- und Erweiterungsbauten an einem Gebäude sind die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen (HOAI 1996 § 23 Abs. 1). Lesen Sie mehr...

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Auftraggeberseitige Fehleinschätzung rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung!

 

Erkennt der Auftraggeber erst bei Prüfung und Wertung der Angebote, dass alternative Montagekonzepte möglich sind und deshalb die Vergabeunterlagen geändert werden müssen, ist diese Einsicht das Ergebnis einer auftraggeberseitigen Fehleinschätzung. Die Frage ist, wie solche Fälle einzuschätzen sind... 

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.
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Wenn die Kosten für eine Montage im Verhältnis zum Liefergegenstand relativ gering sind, kann Kaufrecht vorliegen...

 

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