Der neueste Beitrag vom 20.03.2014

Ein Anspruch auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung ist nur begründet, wenn dem Auftragnehmer tatsächlich und nicht nur kalkulatorisch erhöhte Aufwendungen entstanden sind. Worauf es hier ankommt, ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des OLG Köln...

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An wen sind "nachvertragliche" Bedenken zu richten?

Später ist man immer schlauer... Es bestehen auch nachvertragliche Hinweispflichten, die ein Unternehmer im Auge haben sollte.

 

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"Ohne Moos, nichts los...", sagte sich ein Auftragnehmer und knüpfte seine Bereitschaft, weiter zu bauen an die Zahlung seiner Abschlagsrechnung. Die Berechtigung, Abschlagszahlungen zu verlangen ist in BGB-Verträgen allerdings an rechtliche Formvoraussetzungen geknüpft...

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Leider kann man als Auftragnehmer aus der Bezahlung einer Abschlagszahlung nicht ohne weiteres schließen dass der Auftraggeber damit eine zusätzliche Leistung anerkennt. Auch hier gilt: Abgerechnet wird zum Schluss...

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Wenn versehentlich Abschläge doppelt bezahlt werden, kann der Auftraggeber dies im Zusammenhang mit der Schlusszahlung ausgleichen.

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Das LG Aachen hat sich vor Kurzem mit einem Fall beschäftigt, der gleich mehrere immer wieder auftretende Konfliktfelder berührt: die Abnahme, die Frage der Verhältnismäßigkeit von Mängelbeseitigungsverlangen und die Grenzen für die Ablehnung von Mängelbeseitigungsverlangen...

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Ist eine förmliche Abnahme vorgesehen, hat sie auch stattzufinden. Wer sich auf einen "Abnahmeautomatismus" durch Inbenutzungnahme verläßt, kann schnell verlassen sein...

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