Der neueste Beitrag vom 12.12.2016
Ein Ingenieurvertrag kommt jedenfalls dann nicht durch schlüssiges Verhalten zustande, wenn beide Vertragsparteien auf Schriftlichkeit bedacht waren. Die Frage ist, ob die Protokollierung eines Besprechungstermins als Abschluss des Planervertrages interpretiert werden kann...
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27.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Vertragsbestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architekten oder Ingenieurs, wonach "die Verjährung nach Ingebrauchnahme des Gesamtobjekts beginnt", benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.
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27.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
"Begleitet" ein Architekt eine Baumaßnahme und entfaltet er Tätigkeiten "nach und nach", je nach den Erfordernissen des Einzelfalls, bezieht sich seine Beauftragung nur auf die Grundleistungen, die erforderlich wurden. Ist dies der Fall, darf der Architekt für die Grundleistungen nur ein Honorar berechnen, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht.
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12.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
Eine Vermutung für die Übertragung der Vollarchitektur existiert nicht. Der Umfang der vom Architekten zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem von ihm im Einzelfall konkret übernommenen Leistungsbild und den jeweiligen entsprechenden Vereinbarungen der Parteien.
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12.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Mit der Frage, wann ein Architektenvertrag vorliegt, haben sich die Gerichte wiederholt beschäftigt. Problematisch sind die konkludent abgeschlossenen Verträge. Nun liegt eine neue Entscheidung des OLG München vor, die die Rechte der Planer und Architekten stützt...
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10.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Haftungsbeschränkung in einem Architektenvertrag beschäftigt, nachdem ein Bauüberwachungsfehler vorlag...
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10.09.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Werden die Leistungsbilder nach § 15 HOAI 2002 vereinbart, beschränken sich die Leistungspflichten des Architekten in der Leistungsphase 9 darauf, vor Ende der Verjährungsfrist im Verhältnis des Bauherrn zu dem Bauhandwerker eine Begehung des Bauwerks durchzuführen und die Beseitigung der dabei festgestellten Mängel zu überwachen.
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07.09.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein besonders hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet...
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieursvertrags eine "Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung, stellt die Überschreitung dieser Baukostenobergrenze einen Mangel mit der Folge dar, dass der Architekt/Ingenieur die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten seiner Honorarberechnung zugrunde legen kann...
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