Der neueste Beitrag vom 04.10.2015

Werden nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen, gibt es auch nur ein entsprechendes Honorar...

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Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Honorarzone verbindlich vorzugeben, ...
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Umbauzuschlag bei Um- und Erweiterungsbau: Voraussetzungen an eine getrennte Abrechnung?
 

Bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Um- und Erweiterungsbauten an einem Gebäude sind die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen (HOAI 1996 § 23 Abs. 1). Lesen Sie mehr...

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Eine Kostenberechnung, die nicht den Anforderungen an die DIN 276 entspricht, ist nicht prüfbar. Ist die Rechnung prüfbar, muss sie auch noch richtig sein. 

 

 

 

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Der Auftraggeber ist mit solchen Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, die er nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht hat.

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Wird ein Ingenieur mit der Planung des Austauschs von Wärmetauschern beauftragt, muss die Planung gewährleisten, dass die ausgeschriebenen und gelieferten (Rohrbündel-)Wärmetauscher für den vorgesehenen Einsatz richtig ausgelegt sind...

 

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Die Abnahme der Architektenleistung stellt immer wieder einen Streitpunkt dar...

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Honorare für Nebenkosten können nicht "nachgeschoben" werden.

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Objektüberwachungen sind bekanntermaßen besonders wichtige Aufgaben des Architekten. Demzufolge sind an den Architekten bei der Erfüllung dieses Leistungsbildes erhebliche Anforderungen zu stellen. Er hat darauf zu achten, dass die Ausführung des Objekts mit den jeweiligen Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmt.

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