Zuschlags- und Eignungskriterien

1. Von einem durchschnittlichen Bieter kann nicht erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur fehlerhaften Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kennt und daher um die Relevanz einer etwaig rechtsfehlerhaften Vermengung von Zuschlags- und Eignungskriterien weiß.

2. Als "Zuschlagskriterien" sind Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2011 - 13 Verg 9/11


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