Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist entscheidend

Vertrag vor Unterschrift zustande gekommen: Architekt kann nur die Mindestsätze verlangen!

 Ein Architektenvertrag kann bereits vor seiner Unterzeichnung durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. In einem solchen Fall gelten die jeweiligen Mindestsätze der HOAI als vereinbart, weil bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

OLG Celle, Urteil vom 24.09.2014 - 14 U 114/13


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren