Wie wichtig ist die Beachtung von Herstellerrichtlinien
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14.07.2014
Von Hans-Michael Dimanski
1. Ein Verstoß gegen Herstellerrichtlinien stellt nicht zwangsläufig auch einen Ausführungsmangel dar. Herstellervorgaben sind allerdings zu beachten, wenn diese der Risikominimierung dienen und bei einem Verstoß gegen die Richtlinien des Herstellers nicht auszuschließen ist, dass sich hierdurch gerade das durch die Herstellervorgabe zu vermeidende Risiko realisiert. In diesem Fall führt der Verstoß gegen Herstellervorgaben zur Vermutung der Mangelhaftigkeit.
2. Eine Kündigungsandrohung verliert ihre Wirkung, wenn aufgrund der bis zum Ausspruch der Kündigung verstrichenen Zeit oder anhand sonstiger Umstände der Schluss gerechtfertigt ist, der Kündigende habe an der Androhung nicht festhalten wollen. Diese Voraussetzung ist aber nicht bereits deshalb erfüllt, weil zwischen dem Ablauf der gesetzten Frist und der Kündigungserklärung ein Zeitraum von drei Monaten liegt.
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2012 - 2 U 205/11