Wer sein eigenes Aufmaß nicht erläutern kann, erhält auch vor Gericht kein Geld!

Die fehlende gemeinsame Feststellung des Aufmaßes hindert die Abrechnung der Vergütung auch dann nicht, wenn die Zusätzlichen Vertragsbedingungen eine gemeinsame Vornahme der Feststellungen zur Abrechnung vorsehen. Der Auftragnehmer trägt aber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen. 

OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.09.2007 - 1 U 17/07


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