Wann muss fehlerhafte Vergabe gerügt werden?

 

1. Ein Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses ist nur dann gegeben, wenn feststeht, dass dem Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen.

2. Demgegenüber besteht ein Anspruch auf das positive Interesse nicht, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters von der Vergabe zwingend auszuschließen war.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2012 - 2-03 O 151/11


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