Wann kommt Schuldner in Verzug?
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (BGB § 286 Abs. 3 Satz 1) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.
BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07