Vorsicht vor Garantien
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16.03.2019
Von Hans-Michael Dimanski
Vorsicht vor Garantien!
Gibt der Auftragnehmer eine umfassende Garantie für die funktionsfähige Erstellung eines Bauvorhabens ab, haftet er auch dann für Mängel (hier: für Absenkungen und Risse), wenn das Nutzungsverhalten des Auftraggebers für die Mängel (mit-)ursächlich ist.
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.07.2016 - 5 U 138/15