Vor Eigenleistung des AG muss Leistung des AN überprüft werden

Ein Auftraggeber, der seinerseits eigene Leistungen auf Vorleistungen seines Auftragnehmers aufbaut, hat, wenn er seine Leistung wegen eines Mangels der Vorleistung des Auftragnehmers rückbauen und erneut erbringen muss, keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er es versäumt hat, die Leistung des Auftragnehmers zu überprüfen.

BauNetz - Meldung vom 03.03.2006


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