Vollarchitektur - Verjährung
-
25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Vollarchitektur beauftragten Architekten beginnt erst mit Abschluss der Objektbetreuung zu laufen, die ihrerseits noch nicht beendet ist, solange noch Gewährleistungsfristen gegen Bauhandwerker und Unternehmer laufen.