Verwendung von AGB
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
In Bauverträgen sind vorformulierte Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn der Verwender im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht der Mehrfachverwendung hatte
(BGH, Urteil vom 13.09.2001 – VII ZR 487/99).