Vertrag vor 01.01.2002 geschlossen - Wann verjähren Honoraransprüche?
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Honoraransprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Architektenverträgen verjähren in zwei Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Schlussrechnung überreicht wird.
LG Osnabrück, Entscheidung vom 10.10.2006 - 12 O 839/06