Vertrag vor 01.01.2002 geschlossen - Wann verjähren Honoraransprüche?

Honoraransprüche aus vor dem 01.01.2002 geschlossenen Architektenverträgen verjähren in zwei Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Schlussrechnung überreicht wird.

LG Osnabrück, Entscheidung vom 10.10.2006 - 12 O 839/06


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren