Vergleich und Sperrzeit
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt, sondern im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses getroffen wird, löst grundsätzlich keine Sperrzeit aus.
BSG Az.: B 11a AL 51/06 R