Verdachtskündigung - Versicherungsbetrug

Der auf Tatsachen beruhende Verdacht, der Arbeitnehmer habe mit Fahrzeugen des Arbeitgebers zu Lasten von dessen Haftpflichtversicherung Schäden in Absprache mit den Unfallgegnern verursacht, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitgericht.

Bundesarbeitsgericht: Urteile vom 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 -, - 2 AZR 725/06 -, - 2 AZR 1067/06 - und - 2 AZR 1068/06


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren