Unwirksame Sicherheitsklausel

Sicherheitsrückzahlung nur bei Gesamtabnahme: AGB unwirksam!

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welcher die Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft von der Abnahme der Gesamtbaumaßnahme durch den Bauherrn abhängig gemacht wird, ist unwirksam.

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.08.2013 - 2 U 29/13


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