Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b und Angebotsausschluss

Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b führen zwingend zum Ausschluss eines Angebots. Ist eine gesonderte Rüge von Vergaberechtsverletzungen gegenüber der Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig entbehrlich, so ändert dieser Grundsatz nichts daran, dass gleichwohl solche Verletzungshandlungen rechtzeitig geltend zu machen sind. Eine Beschränkung auf das rein nationale RAL-Gütezeichen als Qualitätsnachweis ist rechtswidrig. Die Preisangabe einer Position mit 0,00 € stellt begrifflich und tatsächlich eine Aussage zum Angebotspreis dar.

VK Thüringen, Entscheidung vom 07.02.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S


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