Trotz Verstoßes gegen vertragliche Vereinbarung und DIN-Norm keine Gewährleistung!

Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Der Auftragnehmer kann die Vermutung, sie gäben die anerkannten Regeln der Technik wieder, durch Beweis widerlegen. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch bei Abweichung von einer Beschaffenheitsvereinbarung nicht, wenn dies für den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung ohne Bedeutung ist.

OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.08.2005 - 19 U 55/05


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