Tiefgarage als Keller oder eigenständiges Objekt?

1. Mehrere Gebäude liegen vor, wenn diese konstruktiv getrennt sind.
2. Der Gesichtspunkt, dass die Wände der Tiefgarage zugleich tragende Wände des darüber liegenden Gebäudes sind, nimmt einer ansonsten selbstständigen Tiefgarage nicht ihre Selbstständigkeit.

BGH 19.09.2005 - 10 U 24/01


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