Sicherung des Nachunternehmerwerklohns bei Insolvenz des Auftraggebers

Verspricht ein Hauptauftraggeber, der Formkaufmann im Sinne des § 6 Abs. 1 HGB ist, gegenüber einem die Bauarbeiten koordinierenden Bauleiter, dass er in jedem Fall die Leistungen der Nachunternehmer am Bauvorhaben in voller Höhe vergüten und er dafür eintreten werde, dass für die Zahlung der Werklohnforderung eingestanden wird, begründet dies einen eigenständigen Anspruch auf Zahlung für den Nachunternehmer.

OLG Jena, 31.07.2008 - 1 U 381/07


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