Sicherheitsbeträge gehören auf ein Sperrkonto
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12.11.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Wer die Sicherheit nicht auf Sperrkonto eingezahlt, hat kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln!
Wer die Sicherheit nicht auf Sperrkonto eingezahlt, hat kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln!