Sicherheitsbestimmungen verletzt - Kündigung

Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein der Arbeitsplatz auf dem Spiel.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 150/07)


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