Sicherheitsbestimmungen verletzt - Kündigung
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein der Arbeitsplatz auf dem Spiel.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 150/07)